Kanzlei Stakemeier – Ihr starker Partner in allen Verkehrsrechtsfragen

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht

Ob Verkehrsunfall, drohendes Fahrverbot, eine Verkehrsstraftat oder Ärger beim Autokauf: Wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite und kämpfen für Ihr Recht. Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung.

400+

erfolgreich abgewendete Fahrverbote

1,5 Mio.+

eingesparte Bußgelder & durchgesetzte Zahlungen

400+

erfolgreich abgewendete Fahrverbote

1,5 Mio.+

eingesparte Bußgelder & durchgesetzte Zahlungen

So helfen wir Ihnen

Unsere Leistungen im Überblick

Von der ersten Prüfung bis zur Verteidigung vor Gericht –
wir stehen an Ihrer Seite, Schritt für Schritt.

Verkehrs­straftaten

z. B. Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr

Verkehrs­unfällen

Schadensregulierung, Schmerzensgeld, Haftungsfragen

Bußgeld­verfahren

z. B. Geschwindigkeits­überschreitungen, Fahrverbote

Autokauf­recht & Gewähr­leistung

z. B. Mängel am Fahrzeug, Rücktritt oder Kaufpreisminderung

So wahren Sie Ihre Rechte

In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Recht.

Das Verkehrsrecht ist komplex und birgt viele Fallstricke. Ob Unfall, Bußgeld oder Verkehrsstraftat – die rechtlichen Herausforderungen können schnell zu einer großen Belastung werden. Wir machen den Weg zu Ihrem Recht einfach und transparent. Mit uns erhalten Sie unkompliziert, persönlich und auf Augenhöhe die Unterstützung, die Sie jetzt brauchen, um sicher ans Ziel zu kommen.

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir melden uns innerhalb kurzer Zeit telefonisch bei Ihnen und klären die wichtigsten Punkte Ihres Falls.

2

Dokumenten­prüfung & Vorbereitung

Sie senden uns Ihre Unterlagen – wir prüfen alles sorgfältig und erstellen eine klare Strategie.

3

Durchsetzung & Vertretung

Wir setzen die notwendigen Maßnahmen für Sie um – außergerichtlich oder vor Gericht.

Was uns für Sie besonders macht

Ihre Vorteile bei der Kanzlei Stakemeier

Ob Verkehrsunfall, drohendes Fahrverbot oder eine Verkehrsstraftat – in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten brauchen Sie schnelle, klare und zuverlässige Hilfe. Die Kanzlei Stakemeier bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und steht Ihnen von Anfang an zur Seite – persönlich, rechtlich stark und menschlich verständlich.

Kostenlose Erst­einschätzung

Erfahren Sie schnell und unverbindlich, welche Erfolgschancen Sie in Ihrer verkehrsrechtlichen Angelegenheit haben.

Bundesweite Betreuung

Wir unterstützen Mieter deutschlandweit mit unserer umfassenden Expertise im Verkehrsrecht.

Schnelle Hilfe

Wir wissen, dass Zeit im Verkehrsrecht zählt. Wir reagieren umgehend auf Ihre Anfragen und prüfen Ihren Fall ohne Verzögerung.

Klare Kommunikation

Kein Fachchinesisch, sondern verständliche Erklärungen und transparente Beratung.

Warum Mandanten uns vertrauen

Unsere Kanzlei:

Gemeinsam für Ihr gutes Recht – persönlich, erfahren, engagiert

Seit 2012 vertreten wir private Mandanten und Unternehmen in rechtlichen Fragen – mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Wir stehen für klare Kommunikation, strukturierte Fallbearbeitung und individuelle Unterstützung. Wer Sie bei uns vertritt: Kanzleigründer Rechtsanwalt Torsten Stakemeier bringt über 20 Jahre juristische Erfahrung mit – davon ist ein Jahrzehnt intensiv auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Gemeinsam mit seinem Team sorgt er dafür, dass Sie in jeder verkehrsrechtlichen Angelegenheit sicher, verständlich und mit höchster Kompetenz begleitet werden.

FAQs

Ist die erste Beratung wirklich kostenlos? Wie läuft das ab?
Ja, absolut – die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. So läuft es ab: 1. Kontaktaufnahme Sie nutzen kurz das Kontaktformular (ca. 1 Minute). 2. Rückmeldung Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um die wichtigsten Infos zu besprechen. 3. Kostenloses Erstgespräch Wir hören zu, stellen ein paar gezielte Fragen und verschaffen uns ein klares Bild Ihrer Situation. 4. Erste rechtliche Einschätzung Sie erfahren, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben und welche nächsten Schritte sinnvoll wären. Danach wissen Sie genau, wo Sie stehen – ganz ohne Verpflichtung oder Kosten. Unser Ziel: Ihnen schnell Klarheit und Orientierung geben.

Antwort:
Nach der kostenlosen Ersteinschätzung besprechen wir transparent alle möglichen Kosten, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Abrechnung:

1. Gesetzliche Gebühren (RVG)
Bei den meisten Tätigkeiten gelten feste Gebührensätze, die sich am Streit- oder Gegenstandswert orientieren.

2. Individuelle Vergütungsvereinbarung
Bei komplexeren oder besonders aufwändigen Fällen kann ein Stundenhonorar oder eine Pauschale vereinbart werden – selbstverständlich nur nach vorheriger Abstimmung.

Wichtig für Sie:
Mit Rechtsschutzversicherung:
In vielen Fällen übernimmt Ihre Versicherung die Kosten. Wir prüfen das für Sie kostenlos und kümmern uns auch um die gesamte Kommunikation mit der Versicherung.

Ohne Rechtsschutzversicherung:
Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten vorab und prüfen auf Wunsch auch, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

Unser Ziel ist, Ihnen jederzeit klare und verständliche Kostentransparenz zu geben, damit Sie sicher entscheiden können.

Am besten so früh wie möglich – schnelles Handeln ist im Verkehrsrecht oft entscheidend. Kontaktieren Sie uns insbesondere in diesen Situationen: Nach einem Unfall: Keine vorschnellen Aussagen. Wir übernehmen die komplette Schadensregulierung. Bei einem Bußgeldbescheid: Besonders bei Punkten oder drohendem Fahrverbot. Wir prüfen den Bescheid und legen fristgerecht Einspruch ein. Bei einer Verkehrsstrafsache: Fahrerflucht, Trunkenheit oder ähnliche Delikte erfordern sofortige Verteidigung. Bei Problemen beim Autokauf: Etwa bei Mängeln, Gewährleistungsfragen oder Streit über Rücktritt. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um schnell Klarheit zu erhalten.
Ja – oft gibt es Möglichkeiten, ein Fahrverbot ganz zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen. Wie gut die Chancen stehen, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen dabei u. a. folgende Punkte: Formelle Fehler: Ist der Bußgeldbescheid korrekt? Messfehler: Wurden Messgerät oder Messverfahren fehlerhaft eingesetzt? Aussage gegen Aussage: Besonders bei Rotlicht- oder Abstandsverstößen kann die Beweislage angreifbar sein. Härtefall: Bei drohendem Jobverlust, gesundheitlichen Gründen o. Ä. kann ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden. Verjährung: Wurden Fristen korrekt eingehalten? Nach Analyse Ihres Falls entwickeln wir eine Strategie – ob vollständige Abwendung, Umwandlung in ein höheres Bußgeld oder Verkürzung. Wichtig: Ein Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen. Melden Sie sich daher frühzeitig für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Oft besser, als viele denken.

Ein großer Teil der Bußgeldbescheide fehlerhaft ist – etwa durch Messfehler oder formelle Mängel. Auch bei Rotlicht- oder Abstandsverstößen bestehen erfahrungsgemäß gute Chancen, erfolgreich Einspruch einzulegen.

Eine Prüfung lohnt sich daher in vielen Fällen.

Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose telefonische Ersteinschätzung an

Nach dem Absenden Ihrer Anfrage melden wir uns zeitnah und persönlich bei Ihnen. Das Ausfüllen unseres Formulars dauert nur etwa 1 Minute. Im Gespräch klären wir die wichtigsten Punkte zu Ihrem rechtlichen Anliegen und geben Ihnen darauf basierend eine individuelle Ersteinschätzung – vertraulich, unverbindlich und kostenlos.

Oder rufen Sie uns direkt an

Nicht warten, handeln!
Sichern Sie jetzt Ihr Recht im Straßen­verkehr.

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